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BIG-Versicherte profitieren von einem umfassenden Vorsorgeangebot – von der gesetzlichen Leistung bis hin zu dem erweiterten Hautkrebsscreenings ab 0 Jahren.
Gesetzliche Hautkrebsvorsorge ab 35 Jahren
Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening. Die Untersuchung erfolgt durch speziell geschulte Hautärzte*innen, Hausärzte*innen oder Internist*innen und umfasst eine vollständige Begutachtung Ihrer Haut – schnell, unkompliziert und schmerzfrei.
Dieses Angebot gilt bundesweit und steht allen gesetzlich Versicherten offen – ohne Zuzahlung.
BIG-Zusatzleistung: Hautkrebsvorsorge für jedes Alter
In vielen Bundesländern bieten wir Ihnen als Zusatzleistung das Hautkrebsscreening schon ab Geburt alle 2 Jahre.
Diese erweiterte Leistung können Sie bei Ärztinnen und Ärzten in Anspruch nehmen, die an besonderen Verträgen mit der BIG teilnehmen. Schauen Sie hier für Ihre Region und finden die passende Praxis:
Zusatzleistung Hautkrebsscreening: Welche Praxen bieten sie an?
Bayern Zur PDF-PraxislisteBerlin Zur PDF-PraxislisteHamburg Zur Praxisliste onlineHessen Zur PDF-PraxislisteMecklenburg-Vorpommern -> Bei der Suche bitte den Filter "Zusatzangebote Hautkrebsscreening unter 35 Jahre (BIG direkt gesund)“ aktivieren. Zur Praxisliste onlineNordrhein Zur PDF-PraxislisteRheinland-Pfalz Zur PraxislisteSchleswig-Holstein Zur PraxislisteThüringen -> Bei der Suche bitte den Filter Feld "Sonderverträge „Hautscreening (BIG direkt gesund)“ aktivieren. Zur PraxislisteWestfalen-Lippe Zur Praxisliste
Sie leben in einer anderen Region oder Ihr Arzt nimmt noch nicht an den BIG-Verträgen teil?
Dann schicken Sie uns einfach die Rechnung über die durchgeführte Untersuchung. Wir prüfen gerne eine Erstattung in Höhe der Kassensätze. Der Anspruch besteht alle 2 Jahre.
Was passiert beim Hautkrebs-Screening?
Beim Hautkrebs-Screening liegt das Hauptaugenmerk auf den drei häufigsten Hautkrebserkrankungen Basalzellkrebs, Stachelzellkrebs und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“). Da Hautkrebs am ganzen Körper entstehen kann und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind, wird beim Screening die gesamte Haut gründlich mit einer beleuchteten Lupe bzw. Auflichtmikroskopie untersucht. Dazu zählen auch Kopfhaut und Fußsohlen. Der Patient zieht sich in der Regel bis auf die Unterwäsche aus und wird eingehend durch den Arzt untersucht.
IGeL: Videodokumentation
Die Videodokumentation zählt nicht zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening und kann daher nicht erstattet werden.
Häufige Fragen zur Hautkrebsvorsorge
Mehr Infos rund um Ihre Hautgesundheit

BIG-Leistung: Hautcheck mit der App dermanostic

Leberflecken

Malignes Melanom
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Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie eine teilnehmende Praxis finden? Unsere Kundenberater*innen sind gerne für Sie da – telefonisch, per Mail oder im Chat.