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Beiträge für Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Mitgliedern
Unter Versorgungsbezügen (monatliche oder Einmalzahlungen) versteht man alle Leistungen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der betrieblichen Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, unabhängig davon, ob diese aus eigenen oder Mitteln des Arbeitgebers (mit-) finanziert wurden. Für Versorgungsbezüge müssen Beiträge gezahlt werden. Dies gilt auch für Leistungen aus Verträgen, die bei Vertragsschluss noch eine Beitragsfreiheit garantiert hatten.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt deutlich
Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent.
Zusatzbeitragssatz 2025: Mehr Sicherheit durch ein starkes Leistungspaket
Bislang konnten wir bei der BIG eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vermeiden – viele andere Kassen mussten diesen Schritt bereits während des Jahres gehen. Doch ab 01.01.2025 lässt sich eine Anpassung auch bei uns nicht mehr verhindern: Der Zusatzbeitrag steigt auf 3,39 Prozent.