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Bildnachweise
Auf www.big-direkt.de und in der mobilen BIGapp wird Bildmaterial von folgenden Lizenzurhebern und Lizenzgebern verwendet:
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Webauftritt www.big-direkt.de der gesetzlichen Krankenkasse BIG direkt gesund. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Webseiten inklusive der enthaltenen Online-Services im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Neues Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
Seit Jahresbeginn stehen gut 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nun auch online zur Verfügung.
Heilmittel Berlin
Die Zulassung erfolgt für die Gesetzliche Krankenversicherung zentral. Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassungen Berlin-Brandenburg:
bitIAM Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools der BIG direkt gesund 31.10.2023
Vertragsunterlagen für Hilfsmittelanbieter
Sie sind Hilfsmittelanbieter und an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert?
BIGtalk
Spannende Referenten, wichtige Themen, alles rund um die Gesundheit! Mehrmals im Jahr veranstaltet die BIG den BIGtalk. Aktuell als ausschließlich digitales Format.
Privatärztliche Versorgung
Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG in der Regel keine privatärztlichen Behandlungen. Damit unsere Versicherten trotzdem von neuen oder besonderen Versorgungsangeboten profitieren können, haben wir die Möglichkeit, Verträge mit privatärztlichen Leistungserbringern abzuschließen. Hier finden Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Vertragspartnern.
Datenübermittlung
Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise werden in elektronischer Form über die Datenannahmestellen an die Krankenkassen übermittelt.
SV-Meldeportal: Weitere Abrufverfahren ab Juli 2024
Zum 1. Januar 2024 wurden die elektronischen Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sowie zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen eingeführt. Diese beiden Verfahren sollen spätestens ab 1. Juli 2024 auch im SV-Meldeportal zur Verfügung stehen.