Die aktuelle Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland stärken. Durch den Ausbau der Leistungen des sogenannten Aufstiegs-BAföGs sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen – wie zum Beispiel die Fortbildung zum Meister oder Fachwirt – noch attraktiver werden. Das entsprechende 5. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das sind die wichtigsten Neuerungen beim Aufstiegs-BAföG:
- Der Höchstbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig und erfolgt zu 50 % als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Die Fördersumme für die Erstellung eines Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird auf 4.000 Euro verdoppelt. Auch hierbei werden 50% als Zuschuss und 50% als Darlehen gewährt.
- Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden künftig 60 Prozent (bisher 50 Prozent) des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, die an einer Fortbildung in Voll- oder Teilzeit teilnehmen, wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat angehoben.
- Wenn Arbeitgeber die Kosten der Fortbildungsmaßnahme bezuschussen, werden diese Zuschüsse in Zukunft nicht mehr auf den Förderbetrag angerechnet.
Die Förderung nach dem AFBG ist im Gegensatz zum „normalen“ BAföG grundsätzlich altersunabhängig.