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Wahltarif Kostenerstattung
Reichen Sie Ihre Rechnungen zum Wahltarif „Kostenerstattung“ über dieses Formular oder in der meineBIG-App ein. Dieses Formular ist nur für Teilnehmer*innen am Wahltarif „Kostenerstattung“ gedacht. Sie nehmen nicht an einem Kostenerstattungs-Tarif teil und wollen eine Rechnung zur Erstattung hochladen? Dann suchen Sie bitte unter Rechnung einreichen das passende Formular oder rufen Sie uns rund um die Uhr unter 0231 5557-0 an!
Insolvenzgeldumlage sinkt auf 0,06 Prozent
Die Insolvenzgeldumlage wird zum 1. Januar 2023 von 0,15 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt.
Nutzungsbedingungen TI-Messenger-Modul
Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen des TI-Messenger (TI-M) der BIG direkt gesund in der Version 1.0 vom 26.06.2025.
Photodynamische Therapie bei aktinischer Keratose
Sanfte Lichttherapie gegen die Vorstufe des hellen Hautkrebses
Schnarchen und Schlafapnoe bei Kindern
Obstruktive Schlafapnoe und Schnarchen sind keine reinen Erwachsenenprobleme – schätzungsweise schnarchen rund 7 Prozent der Kinder regelmäßig und zwischen 0,7 und 2 Prozent der zwei- bis fünfjährigen Kinder haben eine obstruktive Schlafapnoe (Schlafapnoe-Syndrom). Zudem kommt die sogenannte zentrale Frühgeborenen-Apnoe häufiger vor.
Impressum
Alle wichtigen Angaben zu Unternehmen, Aufsichtsbehörde und zentralen Ansprechpartnern der BIG finden Sie hier.
Datenschutz
Als Versicherter der BIG direkt gesund (BIG) haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die BIG von Ihnen hat und verarbeitet, in welchen Fällen wir diese an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich beschweren möchten.
Einwilligungserklärung E-Rezept-Modul
Einwilligungserklärung zur Einrichtung und Nutzung des E-Rezept-Moduls der BIG direkt gesund sowie in die Verarbeitung personenbezogener Daten, Version 1.0 ePA Version 2.7 ab August 2024
U2-Umlage für Minijobber sinkt
Der Umlagesatz zur Mutterschaftsumlage U2 beträgt für Minijobber ab 1. Januar 2025 0,22 statt bislang 0,24 Prozent.
Besteuerung von korrigierten Beiträgen nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.11.2025 zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Stellung genommen.