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E-Rezept: schnell und unkompliziert zu Ihrem Medikament
Das E-Rezept ist seit 2024 der Standard und löst damit das rosa Papierrezept fast komplett ab. "Fast" deshalb, weil es Ausnahmefälle gibt, bei denen ein Ausdruck des E-Rezepts benötig wird. Einfacher und unkomplizierter können Sie Ihr E-Rezept über Ihre Versichertenkarte oder über die E-Rezept-App in der Apotheke einlösen - ganz ohne Papierkram.
Wettbewerb startet: Der Healthy Hub sucht Digital-Health-Startups und Innovatoren
BERLIN, 20.06.2022. Der Healthy Hub fördert kreative Ideen und digitales Versorgungs-Know-how, um die Gesundheit von Menschen zu verbessern. Startups und Innovatoren aus dem Bereich Digital Health können sich mit ihren Lösungen bewerben. Der Healthy Hub öffnet die Tür für den Markteintritt in die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Am 20. Juni 2022 beginnt der vierte Wettbewerb des Healthy Hub für Startups und Innovatoren aus dem Bereich Digital Health.
Kinderzahnarzt: 10 Tipps für den ersten Zahnarztbesuch
Der erste Besuch beim Kinderzahnarzt steht bevor? Mit ganz viel Glück läuft es glatt ab, aber häufig sitzen die Jüngsten erstmal sehr skeptisch auf dem Zahnarztstuhl und brauchen etwas, bis sie dem Zahnarzt ihre Beißerchen zeigen. Jetzt ist nicht mehr nur eure Geduld gefragt, sondern vor allem das Einfühlungsvermögen des Zahnarztes. Doch wie findet ihr rechtzeitig heraus, ob ihr die richtige Wahl getroffen habt? Mit unseren zehn Tipps!
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen: Babyfernsehen ab 2021 verboten
Dank Ultraschall könnt ihr dabei zusehen, wie euer ungeborenes Baby wächst und gedeiht, ihr seht, wie sein Herz schlägt, wie es sich bewegt oder am Daumen nuckelt, Geschlechtsteile, Hände, Füße und das Näschen werden sichtbar. Meist sind die Ultraschalluntersuchungen, die zur Schwangerschaftsvorsorge zählen, bereits ausreichend, um festzustellen, ob es eurem ungeborenen Baby gut geht. Doch laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung wünschen sich vier von fünf Frauen weitere ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die auch Babyfernsehen, Babykino oder Babyviewing genannt werden und beispielsweise das Baby als 3D-Aufnahme abbilden. Eben dieses Babyfernsehen zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und ist seit Januar 2021 verboten. Wir verraten euch, warum.