Suchergebnisse zu "pflege hilfsmittel antrag bei der krankenkasse"
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BIG eVerordnung
Mit der App für eVerordnungen haben Sie Ihre Verordnung Hilfsmittel auf Ihrem Smartphone und damit immer dabei. Ohne lästigen Papierkram lösen Sie Ihre elektronische Verordnung schnell und sicher bei einem Hilfsmittelanbieter, z. B. einem Sanitätshaus, ein.
Pflege in Wohngruppen
Eine Wohngemeinschaft oder Wohngruppe für pflegebedürftige Menschen kann eine gute Lösung sein, um möglichst eigenständig zu bleiben und sich die Kosten für Pflege und Betreuung zu teilen.
Pflege von Kindern
Gerade die Pflege von Kindern stellt Familien vor eine große Herausforderung. Deshalb gelten für die Feststellung des Pflegegrades von Kindern besondere Bestimmungen. Da auch gesunde Kinder mehr Unterstützung benötigen als Erwachsene, wird bei Kindern ermittelt, inwieweit die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des erkrankten Kindes von denen eines gesunden Kindes abweichen.
Pflegesachleistung: Pflege durch ambulante Pflegedienste
Unterstützt Sie ein Pflegedienst bei der Pflege im Alltag, zahlt die BIG je nach Pflegegrad einen Anteil der Kosten direkt an den Pflegedienst.
Vollstationäre Pflege
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, können Sie sich stationär in einem Pflegeheim versorgen lassen.
Pflege
Ob durch Krankheit, Behinderung oder altersbedingt: Wenn Sie dauerhaft Pflege benötigen, ist die Pflegeversicherung der BIG für Sie da. Als Mitglied der BIG sind Sie und Ihre Familienangehörigen gesetzlich pflegeversichert.
Pflegeleistungen beantragen
Wir lassen Sie beim Thema Pflege nicht allein und unterstützen Sie gerne. Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, wer körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt oder gesundheitlich so belastet ist, dass er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Voraussetzung: Die Person ist voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegebedürftig. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.
Umbau der Wohnung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden – wie z. B. ein behindertengerechtes Badezimmer, Türverbreiterungen oder ein Treppenlift. Auch fest installierte Rampen, die Beseitigung von Stolperfallen und die Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe bei Rollstuhlfahrern machen das Leben leichter.
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Neben der persönlichen Belastung bedeutet die Pflege von Angehörigen oft auch Einbußen beim Finanziellen. Denn ist der Pflegende berufstätig, muss er seinen Job eventuell aufgeben oder zumindest seine Arbeitszeit einschränken. Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung.
Pflegeberatung bei der BIG
Wenn jemand pflegebedürftig wird, ist viel zu entscheiden und zu regeln. Welche Möglichkeiten der Pflege und Betreuung gibt es? Welche finanziellen Entlastungen kann die BIG Ihnen zur Verfügung stellen? Wie kann die BIG die Pflege zu Hause unterstützen? Wir beraten Sie gern.