Suchergebnisse zu "Antrag Mutter Kind Kur"
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Pflegeleistungen beantragen
Wir lassen Sie beim Thema Pflege nicht allein und unterstützen Sie gerne. Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, wer körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt oder gesundheitlich so belastet ist, dass er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Voraussetzung: Die Person ist voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegebedürftig. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.
Rehasport und Funktionstraining
Rehasport und Funktionstraining unterstützen Sie bei der Stärkung Ihrer Leistungsfähigkeit und dem gezielten Ausgleich körperlicher Funktionsschwächen nach einer Erkrankung oder bei einer Behinderung.
Empfängnisverhütung: Welche Kosten übernimmt die BIG?
Eine sichere Empfängnisverhütung ist wichtig – deshalb unterstützt die BIG ihre Versicherten bei den Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Bis zum 22. Geburtstag übernimmt die BIG die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Zum 1. Juli 2026 Neuerungen bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zum 1. Juli 2026 treten einige Änderungen im elektronischen Verfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Kraft. Künftig können die Bescheinigungen auch für einzelne Beschäftigungsbetriebe beantragt werden und es gibt differenziertere Ablehnungsgründe.
Schwangerschaftsabbruch
Aus verschiedenen Gründen kann es passieren, dass eine Schwangerschaft ungewollt entsteht. Hier besteht die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs.
Kuren/ Ambulante Vorsorge
Vorbeugende Maßnahmen und Kuren unterstützen die Genesung. Die BIG unterstützt Sie dabei und übernimmt die Kosten für ambulante Vorsorgemaßnahmen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Psychotherapie – Wenn die Seele erkrankt
Was tun, wenn die Seele erkrankt und Ängste, Depressionen oder Zwänge den Alltag zur Tortur werden lassen? Als BIG-Mitglied haben Sie Anspruch auf eine Psychotherapie, soweit und solange eine seelische Erkrankung vorliegt und die Behandlung der Heilung oder der Besserung dieser Krankheit dient.
Kostenerstattung von Impfungen
Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen und Reiseimpfungen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Impfkosten abrechnen können.
Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson tagsüber berufstätig ist oder die eigene Familie versorgen muss. Die Einrichtungen nehmen den Pflegebedürftigen für die Zeiten auf, in denen die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist.
Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen
Ein Arbeitnehmer ist an sein Verlangen, die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG zu verringern, bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist des Arbeitgebers gebunden. Ein Widerrufsrecht steht dem Arbeitnehmer nach Zugang seines Verringerungsantrags nicht zu.