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Kurzzeitpflege
Die BIG übernimmt die Kosten für die Aufwendungen für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung mit bis zu [leistungen:kurzzeitpflege] Euro pro Jahr. Beantragen Sie hier direkt online die Kurzzeitpflege. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144
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Wohnumfeldverbesserung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden. Diese sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ bezuschusst die BIG mit bis zu [leistungen:wohnumfeldverbesserungen] Euro pro Maßnahme. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.
Übergang wegen der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Beschäftigte, die bislang durchschnittlich zwischen 450,01 Euro (alte Geringfügigkeitsgrenze) und 520,00 Euro (neue Geringfügigkeitsgrenze) im Monat verdient haben, waren bislang sozialversicherungspflichtig und würden mit der Änderung zum 1. Oktober 2022 ihren Versicherungsschutz verlieren. Nun gibt es bis Ende 2023 eine Übergangsregelung mit melde- und beitragsrechtlichen Besonderheiten.
Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten bis zu 131,00 Euro monatlich. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Umfang der Steuerbefreiung für Gesundheitsleistungen
Das Finanzgericht Thüringen hat mit Urteil vom 14. Oktober 2012 1 (K 655/21) entschieden, dass auch Nebenkosten wie Reisekosten im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei bleiben können. Umstritten war, ob Aufwendungen, die vom Arbeitgeber anlässlich der Veranstaltung von „Gesundheitstagen“ für seine Mitarbeiter getragen wurden, nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Arbeitslohn zu versteuern sind.
Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner werden reformiert
Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrentner. Die Grenze für beschäftigte Erwerbsminderungsrentner wird erhöht.
Virtual-Reality-Erfahrung: Wie fühlen sich Depressionen an?
„IMPRESSION DEPRESSION – Eine Virtual-Reality-Erfahrung der Robert-Enke-Stiftung“ verfolgt das Ziel, mehr Verständnis für depressiv erkrankte Personen zu wecken, indem Nichtbetroffene für die Erkrankung sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck werden einzelne Facetten der Gedanken- und Erlebenswelt von depressiv erkrankten Menschen mit Hilfe einer Virtual-Reality-Brille dargestellt. Die Teilnehmenden können hierdurch krankheitstypische Symptome wie Antriebslosigkeit, Grübeln oder Ausweglosigkeit in einer Selbsterfahrung realitätsnah miterleben. Die VR-Erfahrung ist am 23. November 2022 von 09:00 bis 18:00 Uhr in der BIG-Hauptverwaltung in Dortmund, Rheinische Str. 1, zu erleben.
Beschäftigte Rentner: Hinzuverdienstgrenzen werden reformiert
Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrentner. Die Grenze für beschäftigte Erwerbsminderungsrentner wird erhöht.
Meldefristende 31.03.2023 (1): Schwerbehindertenanzeige
Arbeitgeber müssen bis zum 31. März 2023 die Anzahl der bei ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Schwerbehinderten bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden – auch wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen. Spätestens bis zum selben Termin ist die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt zu überweisen.