Suchergebnisse zu "Pflegeversicherung"
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Pflegeversicherungsbeitrag reduzieren
Sie haben Kinder unter 25 Jahre? Dann kann dies Einfluss auf Ihren Beitragssatz zur Pflegeversicherung haben. Hier können Sie die erforderlichen Angaben zu Ihren Kindern eintragen und die Nachweise für die Prüfung hochladen.
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Kinderkrankengeld beantragen
Wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, unterstützt Sie die BIG finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld. Dieses können Sie hier beantragen.Sie haben noch weitere Kinder, die nicht BIG-versichert sind? Dann teilen Sie uns dies bitte über das folgende Online-Formular mit. So können wir Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung richtig ermitteln.
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Beitragserstattung
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Ihre gesamten Einnahmen im Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze lagen (2025: 5.512,50 € pro Monat).Wann ist keine Erstattung möglich?- Waren Sie das gesamte Jahr pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?- Oder hatten Sie nur eine Einnahmeart (z. B. nur Arbeitsentgelt oder nur Rente)?→ Dann ist keine Erstattung möglich, da keine Überzahlung entstanden sein kann.Wann lohnt sich ein Antrag?Ein Antrag kann sich lohnen, wenn- Sie nicht das gesamte Jahr in der KVdR versichert waren,- Sie mehrere Einnahmearten hatten und- Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.
Pflegeversicherung: Denken Sie an den Initialabruf!
Seit Juli 2025 ist der Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend. Für Bestandsfälle müssen bis zur Entgeltabrechnung Dezember 2025 Meldungen abgegeben werden.
Pflegeversicherung: Nachweisverfahren für Eltern
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich danach, ob jemand Kinder hat und wie viele davon unter 25 Jahre sind. Bisher mussten Eltern diese Infos bei der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber nachweisen, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde. Das fällt ab Juli 2025 weg: Ab dann werden die Informationen digital vom Bundesamt für Steuern (BZSt) an die Krankenkassen übermittelt.
Neuer Datenaustausch Pflegeversicherung startet im April
Anfang April 2025 geht das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung an den Start. Ab Juli 2025 wird seine Nutzung für alle Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend.
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 2025 steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind.
Nicht alle Kinder vom „Datenaustausch Pflegeversicherung“ erfasst
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das Verfahren hält Informationen zur Elterneigenschaft und zu berücksichtigungsfähigen Kindern bereit – jedoch nicht zu allen.
Pflegeversicherung Berlin
Die Aufgaben als Landesverband der Innungskrankenkassen in Berlin üben wir gemeinsam mit den anderen Kranken- und Pflegekassenverbänden der Ortskranken-, Betriebskranken- und Ersatzkassen aus.
Vorsorgepauschale nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) geäußert.