Suchergebnisse zu "2025年 沈阳市 义务兵家庭优待金 标准 大学生"
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Füllungen
Ob durch Karies oder Zahnschäden – eine Zahnfüllung schützt Ihren Zahn und stellt seine Funktion wieder her. Doch welche Füllung ist die beste? Was übernimmt die Krankenkasse? Und was ändert sich mit dem Amalgam-Verbot ab 2025? Hier finden Sie alle wichtigen Infos zu Materialien, Kosten und Ihren Optionen als BIG-Versicherte.
Neuerungen im Datenaustausch eAU ab 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden einige Optimierungen im eAU-Abrufverfahren umgesetzt. Hier ein Überblick, welche Verfahren zu Jahresbeginn optimiert und welche neuen Rückmeldegründe eingeführt werden.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
Aktualisierungen im SV-Meldeportal zum 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden in den Meldeverfahren der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen umgesetzt – und zeitgleich auch in das SV-Meldeportal aufgenommen.
Mein Bigtionär 2025
Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung 2025
Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, müssen alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, im ersten Quartal des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe und ist bis zum 31. März 2026 abzugeben.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste in Berlin mit 7,5 Millionen Euro
BERLIN, 15. Juli 2026. Mit rund 7,5 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Berlin. Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Betroffenen und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbst bestimmtes Leben ermöglicht.