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Abgaben von Jahresmeldungen: Fristen im Februar 2024 beachten

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2023 ist spätestens am 15. Februar 2024 abzugeben, jene zur Unfallversicherung spätestens bis 16. Februar 2024. In der Unfallversicherung muss die Abgabe unter Verwendung der neuen Unternehmensnummer erfolgen.

Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2023 ist über das DEÜV-Meldeverfahren für jeden am 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2024 abzugeben. Auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind SV-Jahresmeldungen zu erstatten, für kurzfristig Beschäftigte fallen hingegen keine Jahresmeldungen an. 

Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist maximal ein Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zu melden (2023: alte Bundesländer 87.600,00 Euro, neue Bundesländer 85.200,00 Euro). 

Eine SV-Jahresmeldung entfällt, wenn bereits wegen einer Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. Krankengeldbezug) eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung abgegeben wurde und der 31. Dezember 2023 in den Unterbrechungszeitraum fällt. Das gilt auch dann, wenn wegen einer Änderung im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis zum 31. Dezember 2023 eine Ummeldung (DEÜV-Ab- und Anmeldung) z. B. wegen Änderung der Beitragsgruppe abgegeben wurde.

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Die UV-Jahresmeldung für 2023 ist bis zum 16. Februar 2024 zu erstatten. Für jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist unabhängig von der Jahresmeldung zur Sozialversicherung eine separate UV-Jahresmeldung erforderlich. Das gilt auch für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte. 

Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum ist als Meldezeitraum immer der 01. Januar bis 31. Dezember des Kalenderjahres der Unfallversicherungspflicht anzugeben. In der Meldung sind die in der Unfallversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für alle Teilzeiträume zusammenzufassen. 

Die Abgabe erfolgt unter Verwendung der neuen Unternehmensnummer für die gesetzliche Unfallversicherung, die mit dem 1. Januar 2023 die bisherigen Mitgliedsnummern in der gesetzlichen Unfallversicherung abgelöst hat. Neuen Unternehmen wird bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit automatisch nur noch die neue Nummer zugeteilt.