Der Meldebogen ist per Post an die Künstlersozialkasse zu übersenden. Alternativ ist eine Onlinemeldung möglich. Arbeitgeber können sich mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online anmelden und anschließend ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln.
Die Jahresmeldung dient zur Bemessung der Künstlersozialabgabe. Sie ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen zu zahlen und wird von der Künstlersozialkasse erhoben. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.