Suchergebnisse zu "1 % finanzierung"
Ergebnisse filtern
Änderungen bei Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen
Zum 1. August traten einige wichtige Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft: Probezeiten in befristeten Jobs müssen „verhältnismäßig“ sein und Arbeitgeber müssen Änderungswünsche bei der Arbeitszeit innerhalb eines Monats begründet beantworten. Zudem gibt es eine Ankündigungsfrist bei der Arbeit auf Abruf.
Weihnachtsgeldzahlungen an geringfügig Beschäftigte
Durch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen für geringfügig Beschäftigte ergeben sich Neuerungen bei der Beurteilung von nicht mit hinreichender Sicherheit gewährtem Weihnachtsgeld.
Beurteilung höherverdienender Arbeitnehmer zum Jahreswechsel
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro auf 66.600 Euro. Daher ist zum Jahreswechsel zu beurteilen, ob bei höherverdienenden Arbeitnehmern aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bestehen bleibt bzw. eintritt.
Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitguthaben
Zum 1. Januar 2023 wurde die beitragsrechtliche Behandlung und Zuordnung jener Zeitguthaben neu geregelt, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden. Diese Arbeitszeitguthaben sind - wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - beitragsrechtlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Zahlung zuzuordnen.
Immer mehr Väter beziehen Elterngeld
Knapp 1,4 Millionen Frauen und 482 000 Männer in Deutschland haben im Jahr 2022 Elterngeld erhalten. Dies waren rund 22.700 Personen oder 1,2 % weniger als im Jahr 2021. Der Anteil der Männer mit Elterngeldbezug stieg leicht.
Versicherungsnummernnachweis digital beantragen
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernnachweis den Sozialversicherungsausweis. Den Versicherungsnummernnachweis gibt es kostenfrei und ganz ohne Gebühren über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung.
Besitzstandsregelung für geringfügig Beschäftigte läuft aus
Zum 1. Januar 2024 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind. Zum 1. Januar 2024 ist eine Ummeldung erforderlich. Betroffene Beschäftigte müssen sich ab diesem Zeitpunkt selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.
Neue Meldepflichten bei einer Elternzeit
Zum 1. Januar 2024 werden im Zusammenhang mit Elternzeiten neue Meldepflichten eingeführt – dann müssen Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Meldeverfahren Beginn und Ende der Elternzeit zu melden.
Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung erhöht.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli
Ab dem 1. Juli 2024 gelten turnusgemäß neue Pfändungsfreigrenzen. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können und gleichzeitig über das Existenzminimum verfügen.