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Datenschutzerklärung BIG eVerordnung
Für die qualitätsgesicherte Durchführung der Besonderen Versorgung ist es erforderlich, dass bestimmte Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften, insbesondere die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und im Sozialgesetzbuch geltenden Regelungen zum Datenschutz, beachtet.
Datenschutzerklärung BIG eVerordnung V2
Für die qualitätsgesicherte Durchführung der Besonderen Versorgung ist es erforderlich, dass bestimmte Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften, insbesondere die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und im Sozialgesetzbuch geltenden Regelungen zum Datenschutz, beachtet.
Information zum unautorisierten Zugriff auf die BIG vom 28.03.2023
Am 31. März haben wir darüber informiert, dass wir am 28. März 2023 im Rahmen unserer laufenden IT-Sicherheitskontrollen einen unautorisierten Zugriff auf einen eingeschränkten Teilbereich der Server der BIG direkt identifiziert hatten.
meineBIG-Konto: Login und Registrierung
Wir haben unser Login-Verfahren erneuert – damit Ihre Daten künftig noch besser geschützt sind und Sie alle digitalen Services der BIG mit nur einem Zugang nutzen können.
Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.
Neu: Elektronische Verordnung für Hilfsmittel auf Wunsch direkt auf das Smartphone
BERLIN, 6. November 2024. Premiere für die elektronische Verordnung (eVerordnung) von Hilfsmitteln: In einem gemeinsamen Innovationsprojekt können Versicherte der Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) ab sofort von einem komplett digitalen Verfahren profitieren. Der neue papierlose Prozess reicht von der Ausstellung der Verordnung in der Arztpraxis, der Übersendung auf das Smartphone des Versicherten, der digitalen Weitergabe an einen Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse und der Abrechnung mit der Kasse. Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter können bereits an dem Innovationsprojekt teilnehmen. Für Versicherte, die die eVerordnung nutzen möchten, stehen die entsprechenden Apps ihrer Kassen zur Verfügung. Das Projekt beginnt mit der eVerordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.
Telemedizin neu gedacht: BIG beteiligt sich am Innovationsprojekt „Virtual Ward“
Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeeinrichtungen grundlegend zu verbessern.
Foto-Upload für Neu-Mitglieder
Laden Sie hier Ihr Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte hoch. Ihre persönlichen Daten geben Sie im Formular an.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten neu definiert
Die Lohnsteuerrichtlinien 2023 enthalten eine Änderung hinsichtlich der Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Sachzuwendung anlässlich eines persönlichen Ereignisses zukommen zu lassen.
Aktuelles für Arbeitgeber
Jeden Monat neu – aktuelle Infos, die für Arbeitgeber wichtig sind.