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Mein Bigtionär 2025
Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung 2025
Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, müssen alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, im ersten Quartal des Folgejahres an die Künstlersozialkasse melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe und ist bis zum 31. März 2026 abzugeben.
2026 verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld
Die Möglichkeit, bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld zu beziehen, soll über das Jahresende 2025 hinaus weiterbestehen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Umlagepflicht und Erstattungssatz U1 für 2026
Arbeitgeber haben bis zum 28. Januar 2026 (Fälligkeitstag der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Januar 2026) zu beurteilen, ob sie im Jahr 2026 im Umlageverfahren für Krankheitsaufwendungen U1 umlagepflichtig sind. Sollte dies der Fall sein, müssen sie den Erstattungssatz für das Kalenderjahr 2026 im U1-Verfahren wählen.
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste in Berlin mit 7,5 Millionen Euro
BERLIN, 15. Juli 2026. Mit rund 7,5 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Berlin. Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Betroffenen und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koordinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbst bestimmtes Leben ermöglicht.
Sieben Krankenkassen weiten Projekt eVerordnung auf fast alle Hilfsmittel aus – Modellregionen als Vorreiter
HAMBURG, 23. Juli 2026. Das Innovationsprojekt eVerordnung Hilfsmittel geht in die nächste Ausbaustufe. Nach der erfolgreichen technischen Einführung von digitalen Verordnungen orthopädischer Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik wird die eVerordnung ab sofort auf nahezu alle weiteren Hilfsmittel ausgeweitet. Dazu zählen insbesondere stark nachgefragte Produkte aus der Medizintechnik und dem Homecare-Bereich wie Glukosemanagementsysteme in der Diabetes-Therapie, Inhalations- und Atemtherapiegeräte und Inkontinenzartikel. Das teilten die sieben das Projekt tragenden Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) mit. Sie versichern gemeinsam rund 34 Millionen Menschen in Deutschland. Ausgenommen von der eVerordnung sind damit nur noch Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel.
Geschäftsbericht und Quartalsberichte
Die BIG steht für Offenheit und Transparenz. Daher veröffentlichen wir unseren jährlichen Geschäftsbericht und die Quartalsberichte. So können Sie sich jederzeit über die aktuelle Finanzentwicklung der BIG informieren.
Individuelle Hinweise zu Gesundheitsrisiken
Wir unterstützen Sie dabei, gesund zu bleiben: mit Hinweisen, die zu Ihrer gesundheitlichen Situation passen. Dafür dürfen wir – im Rahmen des § 25b SGB V – bereits vorliegenden Daten beispielsweise von Arztbesuchen auswerten. So können mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden – etwa bei fehlenden Schutzimpfungen oder Vorsorgebedarf.
Geschäftsbericht 2025
Das Geschäftsjahr 2025 war für die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin von anspruchsvollen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen geprägt. Steigende Leistungsausgaben sowie die anhaltende Dynamik im Gesundheitswesen stellten die Krankenkassen vor erhebliche Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund konnte BIG direkt gesund das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abschließen. Der Jahresüberschuss belief sich auf 50,6 Mio. €. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse des vergangenen Jahres.
Zusatzbeitragssatz 2025: Mehr Sicherheit durch ein starkes Leistungspaket
Bislang konnten wir bei der BIG eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vermeiden – viele andere Kassen mussten diesen Schritt bereits während des Jahres gehen. Doch ab 01.01.2025 lässt sich eine Anpassung auch bei uns nicht mehr verhindern: Der Zusatzbeitrag steigt auf 3,39 Prozent.