Suchergebnisse zu "muss arbeitnehmer krankenkassenwechsel beim arbeitgeber melden"
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Nachweisgesetz wird zum 1. August 2022 geändert
Zu den Arbeitsvertragsbedingungen, die Arbeitgeber schon bisher schriftlich festhalten müssen, kommen ab 1. August weitere Pflichtangaben hinzu. Zudem bleibt es erforderlich, die wesentlichen Bedingungen der Beschäftigung auf Papier zu dokumentieren. Ein nur elektronisches Abfassen reicht nach wie vor nicht aus.
Weisungsrecht ermöglicht Versetzung ins Ausland
Arbeitgeber dürfen aufgrund ihres Weisungsrechts Mitarbeiter an einen Standort des Unternehmens im Ausland versetzen, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Besondere Personengruppen
Bei Verdiensten innerhalb des Übergangsbereiches und der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten gibt es viel zu beachten.
Umlageverfahren - Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber
Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Ausgaben bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) in Teilen erstattet. Dafür zahlen Sie einen Beitrag im Umlageverfahren. Diese Beiträge richten sich nach den jeweiligen Umlagesätzen der zuständigen Ausgleichskasse sowie den rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten der Beschäftigten. Das maschinelle Erstattungsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) für die Arbeitgeber, deren Betriebe am Umlageverfahren teilnehmen, ist verpflichtend.
Einmalzahlungen
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier.
E-Worker für Plattformen sollen bessere Arbeitsbedingungen bekommen
Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU haben eine neue Richtlinie (7212/24) zur sogenannten Plattformarbeit beschlossen. Die Richtlinie soll insbesondere gewährleisten, dass der arbeitsrechtliche Status von Plattformbeschäftigten künftig besser bestimmt werden kann. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen für diese Personen verbessert werden.
Kein neuer Job vor Ablauf der Kündigungsfrist
Einem gekündigten, freigestellten Beschäftigten kann kein böswilliges Unterlassen vorgeworfen werden, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist keinen Zwischenverdienst erzielt und somit seinen bisherigen Arbeitgeber nicht finanziell entlastet.
Neuregelungen § 95a SGB IV - Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren freiwillig die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV werden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird eine neue Ausfüllhilfe ab Sommer 2023 angeboten.
Arbeiten im Ausland
Manchmal erfordert der Job, dass man seine Tätigkeit auch außerhalb des Heimatlandes ausübt. Die Versicherungspflichten und -rechte unterscheiden sich von Land zu Land. Auch die Länge des Zeitraums spielt eine Rolle. Erfahren Sie hier mehr über Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Minijob neben einer Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit. Was ist zu beachten, wenn während der Elternzeit ein Minijob ausgeübt wird?