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Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz
Hier können Sie die Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz beantragen, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Sie benötigen dafür Ihre Einkommensnachweise.Einen Extra-Zuschuss erhalten Sie, wenn das monatliche Familienbruttoeinkommen folgende Grenzen (2026) nicht überschreitet: bei Alleinstehenden 1.582 Euro, mit einem Angehörigen 2.175,25 Euro, für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze um + 395,50 Euro.
Koalitionsvertrag 1: Planungen im Steuerrecht
Der am 9. April 2025 von der Union bzw. SPD veröffentlichte Koalitionsvertrag lässt sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer so einige interessante mögliche steuerliche Neuregelungen erkennen.
Zum 1. Juli 2026 Neuerungen bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Zum 1. Juli 2026 treten einige Änderungen im elektronischen Verfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Kraft. Künftig können die Bescheinigungen auch für einzelne Beschäftigungsbetriebe beantragt werden und es gibt differenziertere Ablehnungsgründe.
Mindestausbildungsvergütung steigt zum 1. Januar 2026
Die gesetzliche Lohnuntergrenze für Auszubildende wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Tarifvertraglich geregelte Ausbildungsvergütungen haben Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.
Steuerliche Neuregelungen zum 1.1.2026
Zum 1. Januar 2026 sind eine ganze Reihe lohnsteuerlicher Neuregelungen in Kraft getreten.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 bestehen geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Sie bei Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können.
BIG direkt gesund legt 1. Transparenzbericht vor
DORTMUND. Wie es um Reaktionszeiten bei Anrufen und Mails, um Genehmigungs- und Ablehnungsquoten sowie Widersprüche und Beschwerden bestellt ist, hat BIG direkt gesund in ihrem 1. Transparenzbericht rund um Beratungs-, Service- und Leistungsangebote zusammengestellt. Daten und Fakten basieren auf den Zahlen des Jahres 2020.
Nachweisgesetz wird zum 1. August 2022 geändert
Zu den Arbeitsvertragsbedingungen, die Arbeitgeber schon bisher schriftlich festhalten müssen, kommen ab 1. August weitere Pflichtangaben hinzu. Zudem bleibt es erforderlich, die wesentlichen Bedingungen der Beschäftigung auf Papier zu dokumentieren. Ein nur elektronisches Abfassen reicht nach wie vor nicht aus.
Übergangsbereich wird zum 1. Januar 2023 erneut ausgedehnt
Die gerade erst zum 1. Oktober 2022 angehobene Obergrenze des Übergangsbereichs soll ab 1. Januar 2023 nochmals von aktuell 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht werden.
Sozialversicherungsausweis entfällt zum 1. Januar 2023
Die Deutsche Rentenversicherung vergibt an jeden Bürger in Deutschland mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer ist das ganze Leben gültig und wird den Beschäftigten von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich mitgeteilt. Bis 2011 erfolgte dies über den Sozialversicherungsausweis, seit 2012 per Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Nun wird ein elektronisches Abrufverfahren für die Versicherungsnummer in den Meldeverfahren verpflichtend.