Suchergebnisse zu "euro roubles"
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Alternative Arzneimittel: BIG übernimmt bis zu 50 Euro pro Jahr
Viele Menschen vertrauen bei leichten Erkrankungen auf die sanfte Heilkraft der natürlichen Medizin. Deshalb unterstützt die BIG ihre Versicherten bei natürlichen Arzneimitteln aus der Apotheke, die ärztlich verordnet und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie halten wir ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro bereit.
Firmenfitnessvertrag als Sachbezug
Sachbezüge können im Rahmen der monatlichen Freigrenze von 50 Euro steuerfrei bleiben. Mancher Arbeitgeber wird regelrecht kreativ, um die Regelung optimal nutzen zu können.
BSG: Auswirkungen verspäteter Pauschalversteuerung
Werden Aufwendungen im Umfang von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier erst später pauschal versteuert, sind sie als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig. Das hat aktuell das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Aktenzeichen: B 12 BA 3/22 R).
cash.smart Prämie bei Leistungsfreiheit
Cash für ein gesundes Leben: Mit cash.smart bekommen Sie bis zu 600 Euro zurück.
Übergang wegen der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Beschäftigte, die bislang durchschnittlich zwischen 450,01 Euro (alte Geringfügigkeitsgrenze) und 520,00 Euro (neue Geringfügigkeitsgrenze) im Monat verdient haben, waren bislang sozialversicherungspflichtig und würden mit der Änderung zum 1. Oktober 2022 ihren Versicherungsschutz verlieren. Nun gibt es bis Ende 2023 eine Übergangsregelung mit melde- und beitragsrechtlichen Besonderheiten.
Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
Praktische Auswirkungen der steigenden Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt zum 1. Januar 2025 von 538 auf 556 Euro. Das wirkt sich auf Arbeitnehmer aus, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die ab 2025 gültige Geringfügigkeitsgrenze nunmehr unterschreitet.
Ist Gesundheitsförderung ohne Tätigkeitsbezug Arbeitslohn?
Gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers können gemäß § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Dazu stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen überhaupt Arbeitslohn darstellen.
Sonderzahlungen bei der steuerfreien Aktivrente
Die ab 2026 steuerfreie Aktivrente ist monatsbezogen. Es gilt ein monatlicher Höchstbetrag von 2.000 Euro. Nicht ausgeschöpfte Beträge (z.B. bei Teilzeit) können nicht vor- oder zurückgetragen, also nicht in einem anderen Monat verwendet werden – auch nicht für Sonderzahlungen.