Suchergebnisse zu "gesetzliche krankenversicherung ab 1.1.2028"
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Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung erhöht.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
Krankengeld für Selbstständige: Gesetzlich abgesichert im Krankheitsfall
Als hauptberuflich Selbstständige/-r oder kurzzeitig Beschäftigte/-r können Sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden. Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Seit Jahresbeginn neue Geringfügigkeits-Richtlinien
Anfang des Jahres haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung neue, an gesetzliche Änderungen angepasste Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
BIG direkt gesund bezuschusst sportmedizinische Untersuchung mit 300 Euro
DORTMUND. Ab 2022 bezuschusst BIG direkt gesund sportmedizinische Untersuchungen alle zwei Jahre mit bis zu 300 Euro. Das ist der höchste Zuschuss, den eine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Die sportmedizinische Untersuchung ist keine Kassenleistung, sondern ein freiwilliges Angebot der BIG.
Digitaler Service mit Telemedizin und Coach revolutioniert Versorgung von Long-COVID-Betroffenen
Dortmund, 17.01.2024. Vier gesetzliche Krankenkassen – die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, die BIG direkt gesund, die IKK Südwest und die mhplus Krankenkasse – führen ab heute einen neuen digitalen Service für Long-COVID-Betroffene ein. Das innovative Angebot der HealthHero Germany GmbH entstand im Rahmen des Startup-Wettbewerbs Healthy Hub. Es basiert auf einem zertifizierten, digitalen Symptom Checker mit anschließender telemedizinischer Fachberatung. Hinzu kommt ein Coach für die selbstständige Rehabilitation. Der neuartige Service revolutioniert Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Long-/Post-COVID. Die Betroffenen erhalten einfach und schnell eine Diagnose sowie telemedizinische Fachberatung.
Digitale, persönliche Soforthilfe für psychisch belastete Jugendliche
DORTMUND,21.02.2024. Vier gesetzliche Krankenkassen – BIG direkt gesund, die IKK Südwest, die mhplus Krankenkasse und die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse – bieten mit mentalis CareNow einen neuen digitalen Service für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen an. 13- bis 17-jährige Versicherte erhalten in einer App niederschwellige Hilfe mit verhaltenstherapeutischen Inhalten. Begleitend beraten Psychologinnen und Psychologen die jungen Menschen telefonisch. Das Programm unterstützt Jugendliche bei der Bewältigung ihres Alltags und kann die Zeit bis zu einem festen Therapieplatz überbrücken. Entwickelt wurde mentalis CareNow von der mentalis GmbH, Gewinnerin des Startup-Wettbewerbs Healthy Hub.
Datenschutzerklärung BIG eVerordnung
Für die qualitätsgesicherte Durchführung der Besonderen Versorgung ist es erforderlich, dass bestimmte Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Bei jedem Bearbeitungsschritt werden strengste gesetzliche Datenschutzvorschriften, insbesondere die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und im Sozialgesetzbuch geltenden Regelungen zum Datenschutz, beachtet.
Elternzeit von höherverdienenden Arbeitnehmern
Auch Mitarbeitende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und aufgrund dessen kranken- und pflegeversicherungsfrei sind, können bis zu drei Jahre lang die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind Besonderheiten zu beachten, wenn diese die Elternzeit vollumfänglich in Anspruch nehmen – also während dieser Zeit keiner Teilzeittätigkeit nachgehen.
Neue Berufskraftfahrerpauschale 2024
Mit der Änderung des § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der Bestandteil des Wachstumschancengesetzes ist, wird die gesetzliche Pauschale für Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit auf Kraftfahrzeugen ausüben und auch dort übernachten („Berufskraftfahrer“), ab 2024 von 8 auf 9 Euro je Kalendertag angehoben.