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Antrag Haushaltshilfe
Sie müssen ins Krankenhaus oder sind schwer erkrankt und benötigen Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt? Die BIG unterstützt Sie und übernimmt im gegebenen Rahmen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bei einer akuten Erkrankung oder Verschlimmerung sowie auch in der Schwangerschaft oder Geburt, benötigen Sie für den Antrag der Haushaltshilfe ein ärztliches Attest, das Sie hier als Vorlage herunterladen können.
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Pflegekurse
Wer einen Angehörigen betreut und pflegt, hat alle Hände voll zu tun. Um die häusliche Pflege zu erleichtern und zu verbessern, übernimmt die BIG die Kosten für Pflegekurse. Laden Sie hier Ihre Rechnung für die Erstattung hoch.
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Teilweise Befreiung von Zuzahlungen
Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.
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Wohnumfeldverbesserung
Damit die Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist, muss oft etwas an der Wohnung umgebaut werden. Diese sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ bezuschusst die BIG mit bis zu [leistungen:wohnumfeldverbesserungen] Euro pro Maßnahme. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Pflege und zum Antrag haben: 0231 5557 320 144.
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Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung kann eine Chance sein, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen zu einer künstlichen Befruchtung rät, übernehmen wir die gesetzlichen 50 Prozent der Kosten und zusätzlich bis zu [beitraege:kuenstlichebefruchtung_max] Euro als Extra-Zuschuss der BIG, wenn beide Ehepartner bei der BIG versichert sind.
Schuppenflechte: Wie sie richtig behandelt wird
Schuppenflechte juckt und ist vielen Menschen unangenehm. Sie sollten damit unbedingt zum Arzt gehen. Denn es gibt immer wieder neue Behandlungsmethoden. Außerdem haben Betroffene ein höheres Risiko für bestimmte andere Krankheiten.
Versichertenkarte
Ihre Versichertenkarte ist Ihre Eintrittskarte für das gesamte gesetzliche Leistungsspektrum bei Ärzten und Krankenhäusern. Auch E-Rezepte können Sie über Ihre Karte in der Apotheke einlösen. Auf dem Chip Ihrer Versichertenkarte sind dazu Ihre Versichertendaten und entsprechende Zertifikate (Schlüssel) gespeichert. Ihr integriertes Foto weist Sie eindeutig als Karteninhaber aus und schützt so vor Missbrauch. Nur bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und pflegebedürftigen Personen wird kein Foto integriert.
Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Krebs kann viele Ursachen haben. Bei Gebärmutterhalskrebs hat man festgestellt, dass die Infektion mit „humanen Papillomaviren“ – kurz HPV – ein Risikofaktor sein kann. Die Viren sind auch noch für eine Reihe anderer unangenehmer Krankheiten wie Hautwarzen oder Feigwarzen verantwortlich. Eine Impfung kann schützen. Die BIG trägt die Kosten dafür.
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen: Babyfernsehen ab 2021 verboten
Dank Ultraschall könnt ihr dabei zusehen, wie euer ungeborenes Baby wächst und gedeiht, ihr seht, wie sein Herz schlägt, wie es sich bewegt oder am Daumen nuckelt, Geschlechtsteile, Hände, Füße und das Näschen werden sichtbar. Meist sind die Ultraschalluntersuchungen, die zur Schwangerschaftsvorsorge zählen, bereits ausreichend, um festzustellen, ob es eurem ungeborenen Baby gut geht. Doch laut einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung wünschen sich vier von fünf Frauen weitere ergänzende Ultraschalluntersuchungen, die auch Babyfernsehen, Babykino oder Babyviewing genannt werden und beispielsweise das Baby als 3D-Aufnahme abbilden. Eben dieses Babyfernsehen zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und ist seit Januar 2021 verboten. Wir verraten euch, warum.
Konzentration: Das „Goldfisch-Phänomen“
Warum der digitale Lifestyle zu Konzentrationsschwächen führt – und was wir dagegen tun können. Dass Goldfische eine ziemlich mickrige Aufmerksamkeitsspanne haben, ist bekannt.