Suchergebnisse zu "freiwillig gesetzlich krankenversichert rente"
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Unfallversicherungsschutz bei Schutzimpfung im Betrieb
Bei der Teilnahme an einer vom Betrieb angebotenen Schutzimpfungsmaßnahme kann ein Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27. Juni 2024 entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 3/22 R) und Kriterien für diese Sachverhalte bekanntgegeben.
Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/Verpachtung
So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.
BIG direkt gesund sichert weiter therapeutische Wundversorgung für ihre Versicherten
BERLIN, 02.12.2025. Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine therapeutischen Wundprodukte mehr erstatten – das betrifft unter anderem Spezialverbände mit spezielle Wundauflagen oder Hydrogele. Damit stehen Praxen sowie Patientinnen und Patienten erneut vor einer unsicheren Versorgungssituation. BIG direkt gesund setzt hier wie schon im Vorjahr auf eine freiwillige Kulanzregelung: Betroffene Versicherte erhalten weiterhin Zugang zu den notwendigen Wundprodukten, selbst wenn die gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Übergangsfrist derzeit ausgesetzt ist.
bitIAM Einwilligungserklärung
Ja, ich willige darin ein, dass die durch die BIG direkt gesund zur Identifizierung und Authentifizierung folgenden personenbezogenen Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:
Daten, Fakten, Zahlen
Die aktuellen Krankenkassen-Zahlen der BIG und Bemessungsgrenzen sowie Werte zu Pflegeversicherung und Zuzahlungen haben wir hier für Sie gebündelt zusammengestellt.
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
Mit Ihrer Krankenversicherung bei der BIG sind Sie und Ihre Familie rundum gut versorgt – mit starken Leistungen, attraktiven Extras und digitalen Services, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Neugeborenen-Screening: Auf diese Krankheiten wird euer Baby untersucht
Das Neugeborenen-Screening ist Teil der zweiten Kindervorsorgeuntersuchung (U-Untersuchung, U2) und zählt zum kostenlosen Angebot der BIG. Dabei wird das Blut des Babys umfassend untersucht, damit angeborene Krankheiten, die sich direkt nach der Geburt noch nicht bemerkbar machen, so früh wie möglich entdeckt werden. Das erweiterte Neugeborenen-Screening wurde in Deutschland zuletzt im Mai 2026 erneut um vier weitere Tests erweitert. Damit können mittlerweile insgesamt 20 seltene, aber behandelbare Erkrankungen frühzeitig erkannt werden.
Hausarzt+
Ein fester Ansprechpartner in Sachen Gesundheit bringt viele Vorteile. Deswegen gibt es Hausarztprogramme, bei denen Ihr gewählter Hausarzt Ihre gesamten Patientendaten bekommt und dokumentiert. Ihr Hausarzt kennt Ihre Befunde und kann entsprechend reagieren. Er behält den Überblick über Ihre Untersuchungen und Daten.
Kostenerstattung von Impfungen
Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen und Reiseimpfungen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Impfkosten abrechnen können.
Versichertenkarte
Ihre Versichertenkarte ist Ihre Eintrittskarte für das gesamte gesetzliche Leistungsspektrum bei Ärzten und Krankenhäusern. Auch E-Rezepte können Sie über Ihre Karte in der Apotheke einlösen. Auf dem Chip Ihrer Versichertenkarte sind dazu Ihre Versichertendaten und entsprechende Zertifikate (Schlüssel) gespeichert. Ihr integriertes Foto weist Sie eindeutig als Karteninhaber aus und schützt so vor Missbrauch. Nur bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und pflegebedürftigen Personen wird kein Foto integriert.