Suchergebnisse zu "Pflegeversicherung beitragssatz 2024"
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Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.
Krankengeld für Arbeitnehmer - Abgesichert im Krankheitsfall
Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis dahin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
Mit Ihrer Krankenversicherung bei der BIG sind Sie und Ihre Familie rundum gut versorgt – mit starken Leistungen, attraktiven Extras und digitalen Services, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Transparenz
Ein ehrlicher und offener Umgang mit unseren Kund*innen ist uns wichtig. Daher veröffentlichen wir für das Geschäftsjahr 2023 Zahlen zur Transparenz rund um Service-, Beratungs- und Leistungsangebote. Und auch hier bleiben wir unserem Grundsatz „einfach und direkt“ treu.
Übergang wegen der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Beschäftigte, die bislang durchschnittlich zwischen 450,01 Euro (alte Geringfügigkeitsgrenze) und 520,00 Euro (neue Geringfügigkeitsgrenze) im Monat verdient haben, waren bislang sozialversicherungspflichtig und würden mit der Änderung zum 1. Oktober 2022 ihren Versicherungsschutz verlieren. Nun gibt es bis Ende 2023 eine Übergangsregelung mit melde- und beitragsrechtlichen Besonderheiten.
Rechengrößenplanung für die Sozialversicherung 2023 veröffentlicht
Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2022 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2021 fortgeschrieben. Dafür ist je nach Rechengröße die Lohnzuwachsrate für die alten Länder oder für Deutschland insgesamt heranzuziehen.
Datenschutz
Als Versicherter der BIG direkt gesund (BIG) haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die BIG von Ihnen hat und verarbeitet, in welchen Fällen wir diese an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich beschweren möchten.
Transparenzbericht
Wir bieten Ihnen gerne größtmögliche Transparenz rund um unsere Leistungen, den Service und unsere Beratungsqualität. Schauen Sie sich hier einfach und direkt relevanten Kennzahlen aus dem Jahr 2024 an.
Transparenzbericht 2025
Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb machen wir unsere Leistungen, unseren Service und die Qualität unserer Beratung für Sie nachvollziehbar. In unserem Transparenzbericht 2025 finden Sie ausgewählte Kennzahlen und Ergebnisse, die zeigen, wie wir unsere Versicherten unterstützen und welche Qualität wir dabei erreichen. Informieren Sie sich hier schnell und unkompliziert über die wichtigsten Fakten des Jahres 2025.
Richtig versichert nach der Schule - wie gehts weiter?
Die Schule ist abgeschlossen und die Weichen für die Zukunft sind gestellt. Doch wie läuft es mit der Krankenversicherung, wenn es in die Ausbildung oder ins Studium geht. Bin ich weiter bei den Eltern versichert, muss ich mir selbst eine Krankenkasse suchen oder was passiert, wenn ich für ein Jahr ins Ausland gehe?