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Immer mehr Väter beziehen Elterngeld
Knapp 1,4 Millionen Frauen und 482 000 Männer in Deutschland haben im Jahr 2022 Elterngeld erhalten. Dies waren rund 22.700 Personen oder 1,2 % weniger als im Jahr 2021. Der Anteil der Männer mit Elterngeldbezug stieg leicht.
Versicherungsnummernnachweis digital beantragen
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernnachweis den Sozialversicherungsausweis. Den Versicherungsnummernnachweis gibt es kostenfrei und ganz ohne Gebühren über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung.
Deutschlandticket bei Minijobs
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket. Auch Minijobber können es nutzen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren.
Besitzstandsregelung für geringfügig Beschäftigte läuft aus
Zum 1. Januar 2024 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind. Zum 1. Januar 2024 ist eine Ummeldung erforderlich. Betroffene Beschäftigte müssen sich ab diesem Zeitpunkt selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.
Neue Meldepflichten bei einer Elternzeit
Zum 1. Januar 2024 werden im Zusammenhang mit Elternzeiten neue Meldepflichten eingeführt – dann müssen Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Meldeverfahren Beginn und Ende der Elternzeit zu melden.
Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung erhöht.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli
Ab dem 1. Juli 2024 gelten turnusgemäß neue Pfändungsfreigrenzen. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können und gleichzeitig über das Existenzminimum verfügen.
Meldeverfahren soll vereinfacht werden
Zum 1. Juli 2025 werden Änderungen und Korrekturen bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung umgesetzt, die zur Vereinfachung der Verfahren beitragen sollen.
Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.
Nicht alle Kinder vom „Datenaustausch Pflegeversicherung“ erfasst
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das Verfahren hält Informationen zur Elterneigenschaft und zu berücksichtigungsfähigen Kindern bereit – jedoch nicht zu allen.