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Meldeverfahren soll vereinfacht werden
Zum 1. Juli 2025 werden Änderungen und Korrekturen bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung umgesetzt, die zur Vereinfachung der Verfahren beitragen sollen.
Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherungsfreiheit prüfen
Zum 1. Januar 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 auf 73.800 Euro. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer, die bislang aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, dies auch in 2025 bleiben können.
Nicht alle Kinder vom „Datenaustausch Pflegeversicherung“ erfasst
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Das Verfahren hält Informationen zur Elterneigenschaft und zu berücksichtigungsfähigen Kindern bereit – jedoch nicht zu allen.
Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensstaaten ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 können Bescheinigungen bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragt werden.
Telemedizin neu gedacht: BIG beteiligt sich am Innovationsprojekt „Virtual Ward“
Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Zum 1. Februar 2026 ist die BIG dem Innovationsfonds-Projekt „Virtual Ward“ beigetreten. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeeinrichtungen grundlegend zu verbessern.
Entgeltunterlagen: ab 2027 verpflichtend digital
Bereits seit dem 1. Januar 2022 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden (§ 8 Abs. 3 BVV). Bislang konnten sich Arbeitgeber auf Antrag beim zuständigen Betriebsprüfungsdienst von dieser Verpflichtung befreien lassen. Diese Möglichkeit endet endgültig zum 31. Dezember 2026.
Neue Regeln für Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
Seit dem 1. Oktober 2022 ist das unvorhersehbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich geregelt. Damit ist ein maximal zweimaliges Überschreiten innerhalb eines Zeitjahres in Höhe von maximal dem Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Insolvenzgeldumlage sinkt auf 0,06 Prozent
Die Insolvenzgeldumlage wird zum 1. Januar 2023 von 0,15 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt.
Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen ab 2023
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab 1.1.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten veröffentlicht.
Neu: Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich
Da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde steigt, kommt zum Jahreswechsel 2023/2024 erstmals die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze zur Anwendung. Gleichzeitig wird der Übergangsbereich angepasst.