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Abgeltung von Zeitguthaben bei langer Arbeitsunfähigkeit
Kurz vor Jahresende wurde das „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schafft Klarheit, wie Zeitguthaben beitragsrechtlich in der Sozialversicherung zuzuordnen sind, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und bei längerfristiger Krankheit ausgezahlt werden.
Beiträge für Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Mitgliedern
Unter Versorgungsbezügen (monatliche oder Einmalzahlungen) versteht man alle Leistungen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der betrieblichen Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, unabhängig davon, ob diese aus eigenen oder Mitteln des Arbeitgebers (mit-) finanziert wurden. Für Versorgungsbezüge müssen Beiträge gezahlt werden. Dies gilt auch für Leistungen aus Verträgen, die bei Vertragsschluss noch eine Beitragsfreiheit garantiert hatten.
Berechnung der Vorversicherungszeit bei Rentnern
Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie von Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert waren.
Präventionskurse vor Ort und digital
Präventionskurse - auch als Gesundheitskurse bekannt - helfen, Krankheiten vorzubeugen und einen gesünderen Lebensstil zu finden.
Steuerfreie Zuschläge auch für Fahrzeiten
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können im Rahmen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei bleiben. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist nach einem Urteil des BFH jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat – auch Fahrzeiten.
Niedrigerer Zinssatz für Steuernachzahlungen
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 6 auf 1,8 Prozent im Jahr. Das regelt das "Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“, das am 22.7.2022 in Kraft getreten ist.
Übergangsbereich wird zum 1. Januar 2023 erneut ausgedehnt
Die gerade erst zum 1. Oktober 2022 angehobene Obergrenze des Übergangsbereichs soll ab 1. Januar 2023 nochmals von aktuell 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht werden.
Tarifliche Abweichung vom Equal-Pay: Ausgleich für Leiharbeiter
Leiharbeitnehmer, die aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung im Vergleich zu den festangestellten Kollegen im entleihenden Unternehmen schlechter bezahlt werden, müssen dafür „Ausgleichsvorteile“ bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitguthaben
Zum 1. Januar 2023 wurde die beitragsrechtliche Behandlung und Zuordnung jener Zeitguthaben neu geregelt, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden. Diese Arbeitszeitguthaben sind - wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - beitragsrechtlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Zahlung zuzuordnen.
Equal pay oder Verhandlungsgeschick?
Frauen mit gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation haben Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die männlichen Arbeitskollegen. Allein ein besseres Verhandlungsgeschick darf keine Rechtfertigung dafür sein, dass unterschiedlich vergütet wird, entschied das Bundesarbeitsgerichts (BAG).