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BIG direkt gesund und Salus BKK wollen zum 1. Januar 2027 fusionieren – Startschuss für eine starke gemeinsame Zukunft
Berlin, 18.09.2025. Die Verwaltungsräte der BIG direkt gesund und der Salus BKK haben am 16. September einen Kooperationsvertrag beschlossen mit dem Ziel, beide Krankenkassen zum 1. Januar 2027 zu fusionieren. Mit diesem Zusammenschluss bündeln zwei solide Kassen ihre Stärken und legen den Grundstein dafür, auch künftig eine erfolgreiche und zukunftsfähige Krankenkasse zu sein.
Semesterbeginn: Wochenstundenzahl beachten
Zum 1. Oktober bzw. 1. November 2025 beginnt an den Hochschulen das Wintersemester. Für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, gibt es in der Sozialversicherung auf Basis des Werkstudentenprivilegs Sonderregelungen. Um den Studierenden ihre sehr geringe Abgabenlast zu erhalten, sollten Arbeitgeber studentischer Beschäftigter auf deren Wochenstundenzahl achten.
Rechengrößen erstmals bundeseinheitlich
Zum 1. Januar 2025 wird nach über 30 Jahren die Rechtsangleichung der alten und neuen Bundesländer vollzogen. Erstmals gelten die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitlich.
Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Zum 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Diese neuen Schutzfristen haben auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Geplante lohnsteuerliche Änderungen für 2027
Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, Bürger mit mittlerem und geringem Einkommen ab 2027 zu entlasten. Gegenfinanziert werden soll dies über eine sogenannte „Reichensteuer“.
Schwangerschaft & Geburt
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Änderungen bei Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen
Zum 1. August traten einige wichtige Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft: Probezeiten in befristeten Jobs müssen „verhältnismäßig“ sein und Arbeitgeber müssen Änderungswünsche bei der Arbeitszeit innerhalb eines Monats begründet beantworten. Zudem gibt es eine Ankündigungsfrist bei der Arbeit auf Abruf.
Weihnachtsgeldzahlungen an geringfügig Beschäftigte
Durch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderungen für geringfügig Beschäftigte ergeben sich Neuerungen bei der Beurteilung von nicht mit hinreichender Sicherheit gewährtem Weihnachtsgeld.
Beurteilung höherverdienender Arbeitnehmer zum Jahreswechsel
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro auf 66.600 Euro. Daher ist zum Jahreswechsel zu beurteilen, ob bei höherverdienenden Arbeitnehmern aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung bestehen bleibt bzw. eintritt.
Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitguthaben
Zum 1. Januar 2023 wurde die beitragsrechtliche Behandlung und Zuordnung jener Zeitguthaben neu geregelt, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden. Diese Arbeitszeitguthaben sind - wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - beitragsrechtlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Zahlung zuzuordnen.