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Sozialversicherungsausweis entfällt zum 1. Januar 2023
Die Deutsche Rentenversicherung vergibt an jeden Bürger in Deutschland mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer ist das ganze Leben gültig und wird den Beschäftigten von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich mitgeteilt. Bis 2011 erfolgte dies über den Sozialversicherungsausweis, seit 2012 per Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Nun wird ein elektronisches Abrufverfahren für die Versicherungsnummer in den Meldeverfahren verpflichtend.
Meldefristende 31.03.2023 (1): Schwerbehindertenanzeige
Arbeitgeber müssen bis zum 31. März 2023 die Anzahl der bei ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Schwerbehinderten bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden – auch wenn sie keine Schwerbehinderten beschäftigen. Spätestens bis zum selben Termin ist die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt zu überweisen.
Diabetes Typ 1, Typ-1-Diabetes
Diabetes mellitus Typ 1 ist eine Autoimmunerkrankung, bei der Betroffene kein oder kaum Insulin produzieren. Die Krankheit betrifft nicht nur Kinder – immer mehr Erwachsene sind betroffen. Erfahre, wie die Erkrankung entsteht, woran du Typ-1-Diabetes erkennst und wie du mit moderner Therapie ein selbstbestimmtes Leben führst.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 1,7 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 242a SGB V steigt ab dem 1. Januar 2023 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro.
GKV-Reform: Was ab 1. Januar 2027 gelten soll
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet. Einige der darin enthaltenen Änderungen betreffen auch Arbeitgeber.
Die BIG begrüßt Erleichterungen für Geflüchtete ab 1. Juni 2022
DORTMUND, 31.05.2022. Wesentliche Erleichterungen erwarten ukrainische Geflüchtete ab 1. Juni 2022. Anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Betroffenen dann umfangreiche Sozialleistungen. Das bedeutet, sie werden wie anerkannte hilfebedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. „Damit werden die Menschen, die sich in einer ausgesprochen belastenden Situation befinden, mit umfassenden Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Integration und auch zur Gesundheitsversorgung unterstützt“, begrüßt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund, die vom Gesetzgeber beschlossene Neuregelung.
Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze sollen zum 1. Januar 2024 steigen
Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto zu erhöhen. Mit der möglichen Anpassung des Mindestlohns ginge auch eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze einher.
BIG direkt gesund holt mit Digitalkompetenz 1. Platz
DORTMUND, 09-11.2023. Bei gleich zwei Studien hat BIG direkt gesund gut abgeschnitten. Bei der TÜV-Befragung von 3710 Kundinnen und Kunden zu Beratungsqualität und digitalen Services erreichte die BIG eine glatte 2,0. Testsiegerin wurde sie sogar beim DIGI-Check, bei dem die Kontaktkanäle Website und E-Mail von 25 gesetzlichen Krankenkassen verglichen wurden.
Neuerungen im Datenaustausch eAU ab 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 werden einige Optimierungen im eAU-Abrufverfahren umgesetzt. Hier ein Überblick, welche Verfahren zu Jahresbeginn optimiert und welche neuen Rückmeldegründe eingeführt werden.