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Vorsorgepauschale nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) geäußert.
Besteuerung von korrigierten Beiträgen nach dem PUEG
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.11.2025 zur lohnsteuerlichen Behandlung rückwirkender Beitragskorrekturen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Stellung genommen.
Was bringt das Jahressteuergesetz 2024?
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer so manche lohnsteuerliche Neuregelung.
Leichte Sprache
Herzlich willkommen auf der Interseite der BIG. Wir informieren Sie hier über die Kranken-Versicherung in leichter Sprache. Sie erhalten auch Informationen zu Ihren Leistungen bei der BIG.
Pflegeversicherung Berlin
Die Aufgaben als Landesverband der Innungskrankenkassen in Berlin üben wir gemeinsam mit den anderen Kranken- und Pflegekassenverbänden der Ortskranken-, Betriebskranken- und Ersatzkassen aus.
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 2025 steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind.
Neuer Datenaustausch Pflegeversicherung startet im April
Anfang April 2025 geht das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung an den Start. Ab Juli 2025 wird seine Nutzung für alle Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend.
Vollmacht zur Einkommensüberprüfung
Sie sind freiwilliges Mitglied der BIG und zahlen Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selber? Dann können Sie mit einer Vollmacht zur Einkommensüberprüfung Ihren persönlichen Stellvertreter wählen. Genauere Infos und das Formular finden Sie hier.
Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (m/w/d)
Als SoFa – so nennen wir die Sozialversicherungsfachangestellten kurz und knapp – bist Du die direkte Ansprechperson unserer Kundinnen und Kunden. Du bist Spezialistin oder Spezialist für alle Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Versicherungs- und Beitragsrecht.
Pflegeleistungen beantragen
Wir lassen Sie beim Thema Pflege nicht allein und unterstützen Sie gerne. Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, wer körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt oder gesundheitlich so belastet ist, dass er seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Voraussetzung: Die Person ist voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegebedürftig. Hier finden Sie Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.